Die Aufnahme erfolgt über die Wohnsitzgemeinde – sie befürwortet den Antrag und gibt eine Stellungnahme zur finanziellen Situation ab. Für einen Platz in den Heimen gilt grundsätzlich: Hauptwohnsitz mind. 5 Jahre in einer Osttiroler Gemeinde; bei Auswärtigen fällt ein Zuschlag an.
Bitte um frühzeitige Abklärung der Leistungen aus dem Bundespflegegeld sowie Zuschüsse des Landes Tirol. Hinweise zu Kosten, Pflegegeld und Förderungen ist hier zu finden.
Alles vollständig ausfüllen, bzw. zur Hausärzt:in mitbringen.
Typisch benötigt: Personaldokumente, ärztliche Unterlagen zur Pflegebedürftigkeit (Atteste/Befunde), Nachweise zu Einkommen/Vermögen sowie – wenn vorhanden – Vorsorgevollmacht/Vertretungsbefugnis. Das entspricht den allgemeinen österreichischen Vorgaben zur Heimaufnahme.
Der vollständige Antrag mit Beilagen ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben. Die Gemeinde prüft und leitet an die Wohn- & Pflegeheime Osttirol weiter; bei Auswärtigen wird ein Zuschlag berücksichtigt.


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