Informationen zum
Bundespflegegeld

Alle Angaben ohne Gewähr. Preisänderungen 2026 vorbehalten. Für fehlerhafte Einträge wird keine Haftung übernommen.

Besteht Anspruch auf
Pflegegeld?

Anspruch & Zweck

Welchen Zweck erfüllt das Pflegegeld?

Anspruch & Zweck

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedürftiger Mehraufwendungen und soll soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern sowie ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben ermöglichen.

So funktioniert das Pflegegeld: Antrag, Stufen und Auszahlung

Antrag & Ablauf
  • Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem persönlichen Pflegebedarf. Es gibt sieben Stufen – je nach zeitlichem und fachlichem Aufwand, der für Betreuung und Unterstützung notwendig ist.

  • Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt, insgesamt also zwölfmal im Jahr.

  • Ja, Pflegegeld wird nur auf Antrag gewährt. Ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pensionsversicherung gestellt werden, wenn bereits eine Pension oder ähnliche Leistung bezogen wird. Besteht keine bundesrechtliche Geldleistung, erfolgt die Antragstellung bei der Landesregierung.

  • Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann man jederzeit einen neuen Antrag stellen. Eine automatische Anpassung findet nicht statt. Die Einstufung erfolgt nach erneuter Begutachtung durch ärztliche oder pflegefachliche Gutachter:innen.

  • Pflegegeld wird ab dem Monat gewährt, der auf die Antragstellung folgt. Der Anspruch endet mit dem Todestag der anspruchsberechtigten Person.
    Achtung: Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Aufenthalts.

Wird das Pflegegeld auch bei Aufenthalt im Pflegeheim angerechnet?

Besondere Fälle

Wenn eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim betreut wird und die Kosten ganz oder teilweise vom Land, der Gemeinde oder einem Sozialhilfeträger übernommen werden, geht der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Höhe der Verpflegungskosten, jedoch maximal bis zu 80 %, an den Kostenträger über. Der pflegebedürftigen Person bleibt in diesem Fall ein monatliches Taschengeld von 50,28 € zur persönlichen Verfügung.

Meldepflicht
bei Änderungen

Besondere Fälle

Antragsteller, Empfänger von Pflegegeld bzw. deren gesetzliche Vertreter haben jede ihnen bekannte Veränderung in den Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug binnen vier Wochen
zu melden.

Befreiung von Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Besondere Fälle

Bezieher eines Pflegegeldes können die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk-, Fernseh- und Telefongrundgebühr beim Postamt beantragen.

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeld-Höhe
  • Pflegegeldstufe und -aufwand Betrag
  • Stufe 1: durchschnittl. < 65 Stunden 206,20 €/Monat
  • Stufe 2: durchschnittl. < 95 Stunden 380,30 €/Monat
  • Stufe 3: durchschnittl. < 120 Stunden 592,60 €/Monat
  • Stufe 4: durchschnittl. < 160 Stunden 888,50 €/Monat
  • Stufe 5: durchschnittl. < 180 Stunden 1.206,90 €/Monat
  • Stufe 6: durchschnittl. < 180 Stunden 1.685,40 €/Monat
  • Stufe 7: durchschnittl. < 180 Stunden 2.214,80 €/Monat
Frage 1 / 6
Für welchen Bereich interessierst du dich?
Für welche Stelle interessierst du dich?
Für welche Stelle interessierst du dich?
In welchem unserer vier Wohn- und Pflegeheime möchtest Du gerne arbeiten?
Hast du eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich?
Wie viel Erfahrung hast Du bereits auf dem Gebiet?
Wie können wir dich am besten erreichen?

     
    Zu dieser Zeit erreichen wir dich am besten:
    Vielen Dank für Deine Bewerbung!
    Schön, dass Du Teil unseres Teams werden möchtest! Wir prüfen Deine Unterlagen und melden uns bald bei Dir.