In den Osttiroler Wohn- und Pflegeheimen werden Sie als An- und Zugehörige/r als ein wichtiger Teil im Leben unserer BewohnerInnen angesehen. Eine transparente Informationspolitik und gute Zusammenarbeit mit Ihnen hinsichtlich der Pflege und Betreuung ist uns von Beginn an sehr wichtig. Sie stellen gewissermaßen ein Bindeglied zum früheren Wirken unserer BewohnerInnen dar und leisten oft einen nicht unerheblichen Beitrag im Pflegegeschehen. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, den Kontakt mit Ihnen zu pflegen, damit zum Wohle unserer anvertrauten HeimbewohnerInnen alles getan wird, um sich im Heim zuhause fühlen zu können. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen die ersten und vielleicht dringendsten Fragen zur Heimaufnahme beantworten:

Vorraussetzungen zur Heimaufnahme: 

1) Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde
Die Wohnsitzgemeinde des Aufnahmewerbers muss den Antrag befürworten bzw. eine Stellungnahme zur finanziellen Situation des Aufnahmewerbers abgeben.

2) Osttiroler Gemeindebürger
Der Hauptwohnsitz muss mindestens fünf Jahre vor Heimaufnahme in einer Osttiroler Gemeinde vorhanden sein.

3) Bei Auswärtigen Verrechnung des Auswärtigenzuschlages
(monatlich € 159,89 inkl. Ust.)

4) Alter - mindestens 65 Jahre
Eine Heimaufnahme unter 65 Jahren kann nur bei einem Bezug des Pflegegeldes von zumindest der Stufe 5 erfolgen.