Grundsätzlich entscheidet nicht die Höhe des Einkommens, ob jemand einen Heimplatz erhält. Ausschlaggebend ist der Bedarf. Kann der Betroffene die Heimkosten nicht über das laufende Einkommen (Pension und Pflegegeld) finanzieren, ist beim Mindestsicherungsträger (Land Tirol) ein Antrag auf Hilfe für pflegebedüftige Personen einzubringen. Im Zuges des eingeleiteten Verfahrens werden die Einkommensverhältnisse des Antragstellers geprüft. Stellt sich heraus, dass tatsächlich eine Notlage gem. Tiroler Mindestsicherungsgesetz gegeben ist, finanziert das Land Tirol einen Teil der Heimkosten mit. Siehe Teilzahler - Rubrik Kosten. Der Antrag ist bei der jeweiligen Heimatwohnsitzgemeinde einzubringen.