
Die Aufnahme erfolgt über die Wohnsitzgemeinde – sie befürwortet den Antrag und gibt eine Stellungnahme zur finanziellen Situation ab. Für einen Platz in den Heimen gilt grundsätzlich: Hauptwohnsitz mind. 5 Jahre in einer Osttiroler Gemeinde; bei Auswärtigen fällt ein Zuschlag an.
Bitte um frühzeitige Abklärung der Leistungen aus dem Bundespflegegeld sowie Zuschüsse des Landes Tirol. Hinweise zu Kosten, Pflegegeld und Förderungen ist hier zu finden.
Alles vollständig ausfüllen, bzw. zur Hausärzt:in mitbringen.
Typisch benötigt: Personaldokumente, ärztliche Unterlagen zur Pflegebedürftigkeit (Atteste/Befunde), Nachweise zu Einkommen/Vermögen sowie – wenn vorhanden – Vorsorgevollmacht/Vertretungsbefugnis. Das entspricht den allgemeinen österreichischen Vorgaben zur Heimaufnahme.
Der vollständige Antrag mit Beilagen ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben. Die Gemeinde prüft und leitet an die Wohn- & Pflegeheime Osttirol weiter; bei Auswärtigen wird ein Zuschlag berücksichtigt.

Unsere hauseigene Wäscherei kümmert sich täglich um die persönliche Kleidung der Bewohner:innen – kostenlos. Empfindliche Stücke werden extern gereinigt und gesondert verrechnet (Sakko, private Wolldecke, Daunenbett/-Polster, private Vorhänge, Schuhe, etc.)

Für die tägliche Körperpflege erhalten unsere Bewohner:innen folgende, ausgewählte Standardprodukte kostenlos. Diese sind hautverträglich und entsprechen den Hygienestandards unserer Häuser.
Die Zimmer sind hell, freundlich und pflegegerecht eingerichtet. Sie können als Einzel- oder Doppelzimmer bezogen werden und verfügen über barrierefreie Sanitärbereiche, Betten, Rufanlage und TV-Anschluss. Persönliche Erinnerungsstücke können mitgebracht werden. WLAN, Telefonanschluss und teils Balkone mit Bergblick schaffen Wohlgefühl.


Um Menschen zu halten, brauchen wir Haltung.
Die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner:innen nach religiöser Begleitung werden geachtet und unterstützt. Auf allen Stationen ermöglichen wir Rituale wie Tisch- oder Abendgebet, Friedhofsbesuche sowie den Zugang zu religiösen Sendungen oder Zeitschriften.
In allen vier Häusern steht eine Hauskapelle offen – für regelmäßige Hl. Messen, Andachten und stille Momente. Die Kapellen sind Orte der Ruhe und des Rückzugs, aber auch des gemeinsamen Feierns. Zu Festtagen wie Weihnachten oder Ostern wird die Liturgie musikalisch begleitet.
Die Priester der umliegenden Pfarren und Seelsorgeräume besuchen regelmäßig unsere Häuser und stehen für Gespräche und persönliche Anliegen bereit. Auf Wunsch erfolgt auch der Besuch auf der Station. Krankensalbung und Kommunion werden regelmäßig gespendet – Sterbebegleitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Hospizgemeinschaft.
Ehrenamtliche Altenheimseelsorger:innen ergänzen unser spirituelles Angebot mit großem Engagement. Sie werden von der Fachstelle Altenseelsorge der Diözese Innsbruck begleitet, die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Seniorenpastoral berät und stärkt. Ihr Wirken steht für Wertschätzung, Würde und gelebte Menschlichkeit im Alter.
Die ärztliche Betreuung erfolgt durch die Hausärzte des Bezirks. Medikamente werden bei Bedarf bestellt und ins Haus geliefert. Fachärzte für Neurologie und Augenheilkunde kommen regelmäßig ins Haus; weitere Behandlungen finden in den jeweiligen Ordinationen oder im Bezirkskrankenhaus Lienz statt.
Die Höhe des Heimentgelts (Tarif) ist in den Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimen und somit auch beim Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz von der Pflegegeldeinstufung des Heimbewohners bzw. der Heimbewohnerin abhängig. Bei Bezahlung der Heimkosten wird von Selbstzahler:innen und Teilzahler:innen gesprochen.
Selbstzahler:innen sind Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation in der Lage sind, die anfallenden Heimkosten zur Gänze selbst oder mit Unterstützung unterhaltspflichtiger Angehöriger zu tragen.
Teilzahler:innen sind Personen, deren Eigenleistung (Pension und Pflegegeld) nicht ausreicht, um die Heimkosten vollständig zu decken. In diesem Fall kann beim Land Tirol ein Antrag um Unterstützung im Rahmen der Hilfeleistung zur stationären Pflege angesucht werden – bis Pflegegeldstufe 2 bei der Gemeinde, ab Stufe 3 beim Land Tirol. Bewohner:innen behalten 20 % der Nettopension sowie den 13. und 14. Gehalt als Taschengeld; vom Pflegegeld bleibt ein Fixbetrag von 10 % der Stufe 3.

Mit 01.01.2018 trat das Pflegeregressverbot gemäß §§ 303a, 303b, 707a ASVG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Zugriff von Seiten des Landes Tirol bzw. der Gemeinde auf das Geld-/ und Liegenschaftsvermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen Personen, für die Anrechnung der in einem Wohn- oder Pflegeheim anfallenden stationären Pflegekosten, unzulässig. Bitte beachten Sie die diesbezügliche Erklärung des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Im Grundpreis der monatlichen Heimgebühren sind Leistungen, die sehr individuell in Anspruch genommen werden, nicht enthalten und müssen daher gesondert verrechnet werden:
Die Kosten richten sich nach dem Tarif laut Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimgesetz und hängen von der jeweiligen Pflegestufe ab. Eine Übersicht der monatlichen Aufenthaltsgebühren ist hier zu finden.
Die Heimgebühren sind grundsätzlich aus dem laufenden Einkommen – also Pension und Pflegegeld – zu bezahlen. Reicht das Einkommen nicht aus, kann beim Land Tirol ein Antrag um Unterstützung im Rahmen der Hilfeleistung zur stationären Pflege angesucht werden.
Nein. Die Höhe des Einkommens entscheidet nicht über die Aufnahme. Wichtig ist der tatsächliche Pflegebedarf. Wenn Pension und Pflegegeld nicht ausreichen, kann beim Land Tirol um Unterstützung im Rahmen der Hilfeleistung zur stationären Pflege angesucht werden. Im Verfahren werden die Einkommensverhältnisse geprüft. Liegt eine Notlage vor, übernimmt das Land Tirol einen Teil der Heimkosten. Der Antrag wird über die jeweilige Heimatgemeinde gestellt.
Nein. Seit 1. Jänner 2009 gilt laut Tiroler Grundsicherungsgesetz: Kinder sind nicht mehr verpflichtet, für die Heimkosten ihrer Eltern aufzukommen. Damit wurde die frühere Kostenersatzpflicht vollständig aufgehoben.
Unsere Hausordnung folgt einem einfachen Grundsatz: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit anderer einschränkt. Das Zusammenleben orientiert sich an Rücksicht, Respekt und Gemeinschaft. Bewohner:innen können ihr Zimmer wie eine kleine Wohnung gestalten und – soweit gesundheitlich möglich – frei kommen und gehen.
Ja, selbstverständlich. Der Aufenthalt in unseren Häusern ist freiwillig. Wenn man ausziehen möchte, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Nein. Auf Wunsch können Medikamente direkt von der Apotheke geliefert werden. Die Kosten oder Rezeptgebühren werden direkt mit der Apotheke verrechnet. Unser Pflegepersonal und die Heimverwaltung helfen gerne bei der Organisation.
Nein. Die Fußpflege kann bei Bedarf im Heim in Anspruch genommen und direkt mit der Fußpflegerin zum Selbstkostenpreis abgerechnet werden.
Ja. Oberbekleidung, Leib- und Flachwäsche (Bettwäsche, Handtücher) werden im Haus gereinigt. Empfindliche oder aufwändig verarbeitete Kleidungsstücke werden an einen externen Dienstleister weitergegeben. Die Kosten dafür werden gesondert verrechnet.
Für Ausflüge wird ein kleiner Unkostenbeitrag eingehoben. Den Großteil der Kosten übernimmt das Heim.
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