Die Kurzzeitpflege ist eine Form der "kurzen", vorübergehenden Unterbringung und Pflege von Menschen im Wohn- und Pflegeheim, wobei anschließend eine Entlassung in die häusliche Pflege erfolgen soll.

Diese Form der stationären Pflege ist in erster Linie dafür vorgesehen, die Pflege und Betreuung zu Hause länger zu ermöglichen, in dem man den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit einer Erholungsphase anbietet mit dem Ziel, dass dann die Aufgabe der Pflege zu Hause wieder länger bewältigt werden kann.

Auch soll mit der Hilfe der Kurzzeitpflege geholfen werden, vorübergehende Engpässe bei der Pflege in der Familienstruktur zu überbrücken.

Das Land Tirol bzw. das Sozialministeriumservice fördert aus diesen Gründen die Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage im Jahr. Diese Befristung ist notwendig, damit o.a. Sinn auch erfüllt werden kann und die dafür vorgesehenen Betten nicht durch Langzeitbelegungen blockiert werden.

In den Osttiroler Wohn- und Pflegeheimen sind jeweils zwei Betten für diesen Zweck vorgesehen und stehen für die Vergabe zur Verfügung.

Sinnvoll ist natürlich, rechtzeitig den Aufenthalt zu planen und davon auszugehen, dass nach spätestens einem Monat Heimaufenthalt eine Entlassung in die häusliche Pflege zu erfolgen hat.

Das Kurzzeitpflegebett

Terminvereinbarung:

Die Termine werden mit

  • PDL Daniela Meier- Wohn- und Pflegeheim Lienz ( +43 4852 608 1801)
  • PDL Christian Wibmer - Wohn- und Pflegeheim Matrei i. O. ( +43 4875 6905 600)
  • PDL Franz Moser - Wohn- und Pflegeheim Sillian ( +43 4842 20012 3360)

oder deren Vertretungen vereinbart.

Da die Kurzzeitpflegebetten über Monate ausgebucht sind, wird um längerfristige Planung gebeten.

Aufenthaltsdauer:

1 - 4 Wochen, Verlängerung ist möglich, falls ein Bett frei ist.

Gebühren pro Tag und Person:

a) Kurzzeitpflegebereich Wohn- und Pflegeheim Lienz, Matrei i. O. und Sillian:

  • Betreuungsbereich (PG 0 bis 2) EUR 122,50
  • Teilpflege 1 (PG 3) EUR 152,87
  • Teilpflege 2 (PG 4) EUR 183,26
  • Vollpflege (PG 5) EUR 205,79
  • Vollpflege (PG 6) EUR 225,39
  • Vollpflege (PG 7) EUR 235,19

Für Heimbewohner im Kurzzeitpflegebereich (ab dem Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 3 bis Stufe 7) ist bei obigen Entgelten/Gebühren bereits die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß von 10% inkludiert.

Was ist mitzubringen?

Für die gesamte Aufenthaltsdauer ist der Bedarf an Medikamenten, Inkontinenzprodukten, Toilettartikeln, Einreibungen (Hirschtalg, Franzbranntwein, etc.) mitzubringen. Des weiteren Unterwäsche und Oberbekleidung. Falls vorhanden, sind außerdem Toilettenrollstühle und Rollstühle mitzubringen.

 

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